Racebit gehaggt? ;o)

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    • Sorry Leute, aber ihr reitet hier voll auf der Populismus-Welle mit, welche die Linke, FPD und Grüne gestartet haben. Deren Abgeordneten haben sich heute im Bundestag mal richtig lächerlich gemacht. Weiss nicht woher die ihre Infos hatten, sicherlich aber nicht vom Gesetzesentwurf. Was die von sich gegeben haben, war einfach Müll.

      Und was ist nun so schlimm dran, dass neben meinen Handy-Daten auch meine IP-Adresse (dachte eigentlich, dass die Daten schon längst einsehbar sind, welcher Nutzer hinter welcher IP steht) und die E-Mail Adresse von Empfänger und Sender gespeichert wird? Es wird NIE der Inhalt gespeichert, sofern ich kein wirklich Tatverdächtiger bin. Einsehbar sind die Daten eh nur, wenn ich Dreck am Stecken hab und selbst dann nur mit einem richterlichen Beschluss.

      Also was hat sich nun zum Schlechten verändert? Dass man bei Bedarf nun auch unserer IP-Adresse und E-Mail Adresse einsehen kann und nicht nur unsere Handy-Daten? Ich seh da nun kein wirkliches Problem, da daraus wirklich keiner irgendwelche Infos darüber bekommt, welche Stellung ich im Bett bevorzuge oder was ich heute morgen zum Frühstück hatte.


      Mit deinem Flugzeug-Beispiel willst du wohl auf die Unsicherheit vieler WLAN-Netze in Deutschland hinweisen und dass dort jeder schnell einsteigen kann und Unfug treiben kann. Da fällt mir spontan dieser Spruch ein: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!". Dass WLAN ein anfälliges System ist, kann man mit 5 Minuten googlen feststellen. Aber man kann es in so weit sichern, dass der Angreifer nicht all zu schnell ins System kommt. Bei Arcor liegt bei jedem WLAN-Router eine Art Poster bei, auf Kindergarten-Niveau erklärt wird, wie man sich eine sichere Verschlüsselung etc. einrichtet. Dabei hilft auch noch die Software mit Tipps. Wenn ich meine Haustüre offen lasse, brauch ich mich ja auch nicht wundern, dass evtl. Leute bei mir einsteigen und meinen schicken Fernsehr und das HIFI-Equipment klauen. Denkt ihr da zahlt dann eine Versicherung?

      Der nette Jurastudent hätte sich doch mal etwas mehr mit dem Gesetzt befassen sollen. Das mit dem Ausprobieren ist ja mal ne nette Ausrede, die glaubt ihm doch wohl keiner oder? Ausprobieren tut man für ein paar Minuten, aber nicht so lange, dass zig Leute sich darüber so viel illegales Zeug downloaden können, dass irgendwann die Polizei vor der Tür steht. Es gab schon sehr lange ein Gesetzt, das besagt, dass Internet-Dienstleister ein Protokoll (Log) führen müssen, wer auf ihrem Dienst aktiv war. Meine das wurde gerade wegen den Tauschbörsen eingeführt. Oder wie denkt ihr, kommen deren Anwälte sonst an die Adressen? Da gibts nen berechtigten Tatverdacht, man bekommt auch eine richterliche Verfügung und geht dann zur Telekom oder sonst wo hin und holt sich die Adresse, die hinter der IP steht. Und auch der Jurist hätte Log-Dateien anfertigen müssen. Hat er aber nicht, also ist das ein Gesetzesverstoss. Warum soll man mit ihm denn Mitleid haben? Gesetze sind für alle da und die billige Ausrede mit dem Ausprobieren ist ja mal lächerlich. Er hat das durchaus verdient.

      Und die Daten werden übrigens dort gespeichert, wo sie erhoben werden: bei den Dienstleistern! Versuch doch mal in das Netz der Telekom zu kommen und da an die erwähnten Daten. Das Gebäude für die Abrechnungsdaten steht sogar hier in der Nähe, konnte mal im Rahmen eines Praktikums eine Tour bis in den Server-Raum machen. Glaub mir, da kommst du weder durchs Netz, noch zu Fuß einfach so rein.
    • Für diejenigen die ein wenig Zeit haben und vor allem diejenigen die meinen sich aufgrund der Tatsache das "alles ja nur nach richterlicher Anordnung geht" hab ich den Artikel noch mal rausgesucht:


      Anonymisierungsdienst TOR: Wenn die Polizei 2x klingelt

      “The Onion Router”, kurz TOR, ist eine mittlerweile sehr populäre Methode, um anonym im Internet zu surfen. Mit Hilfe eines so genannten Exit-Nodes lassen sich TCP-Verbindungen aufbauen und so Daten im Web abrufen und bereitstellen, ohne daß der Nutzer mittels IP-Adresse auffindbar wäre.

      Das TOR-Overlay-Netzwerk wurde an einer US-Uni entwickelt und zeitweise sogar von der dortigen Regierung mitfinanziert. Inzwischen wird es vor allem von der Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vorangetrieben; mit „JAP“ gibt es ein technisch etwas anders aufgebautes deutsches Pendant von der TU Dresden.

      Was an Universitäten als Forschungsprojekt gefördert und von Datenschützern und Bürgerrechtlern weltweit begrüßt wird, kann einen Otto-Normal-Nutzer jedoch in eine äußerst prekäre Situation bringen, wie Benedikt Weber (Name geändert) schmerzlich erfahren mußte. Der Grund: Die deutschen Polizeibehörden haben ein Auge auf die Technik geworfen.

      Weber, ein 24-jähriger Jura-Student und freiberuflicher Web-Entwickler, ist in der Open-Source- und Free-Speech-Szene engagiert – kein Wunder, daß ihn daher technische Entwicklungen zum Schutz persönlicher Daten sehr interessieren. Aus diesem Grund entschloß er sich auch, mit TOR zu experimentieren – und zwar ursprünglich nur zu Testzwecken. Und so brummte ein Exit-Node – also der Rechner, der am Schluß der anonymen TOR-Kette steht und die Daten letztlich anfordert – über mehrere Monate friedlich nebenher auf einem von Webers Servern in einem Rechenzentrum.

      Im August 2006 dann der Schock: Plötzlich standen zwei Ermittler der Kriminalpolizei vor Webers Tür und wedelten mit einem Durchsuchungsbefehl. Grund der Aktion: Ein „Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften“ – so ziemlich die unangenehmste Straftat, derer man sich neben Mord und Totschlag bezichtigt fühlen kann.

      Weber wußte zunächst nicht, ob er lachen oder weinen sollte. Ihm und auch seiner Mutter, die während der Durchsuchung anwesend war, war klar, daß er eine solche Straftat niemals begangen hat. Doch der 24-jährige ist sich der Schwere des Vorwurfs bewußt und möchte den gegen ihn erhobenen Verdacht verständlicherweise schnell aus der Welt räumen.

      Im Gespräch mit den beiden Beamten kam schnell heraus, daß die zum Ermittlungsverfahren gehörende Straftat über das Internet verübt wurde. Benedikt Weber bat die beiden Beamten daher um Nennung der betroffenen IP-Adresse. Sofort wurde ihm klar, daß diese zu dem von ihm angemieteten Server gehört.

      Dann dämmerte es ihm: Die Sache hängt wohl mit seinem TOR-Exit-Node zusammen. Das heißt: Die Beamten suchten also gar nicht Weber als Betreiber, sondern einen TOR-Nutzer, der über seinen Exit-Node anonym ins Netz ging.

      Das erklärte Weber auch den Polizisten, die offensichtlich keine IT-Experten waren. Viel half das allerdings nicht: Benedikt Weber wird darüber informiert, daß die Beamten bereits vom Betrieb des TOR-Servers wussten. Selbst wenn ihm nicht nachzuweisen wäre, daß er selbst auf die Daten zugegriffen habe, könne ihm immer noch vorgeworfen werden, eine Straftat unterstützt zu haben, lassen die Herren verlauten.

      Eine Beihilfe im Sinne des deutschen Strafrechts laut § 27 Abs. 1 StGB liegt allerdings nur dann vor, wenn jemand (der so genannte Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt. Weber müßte also vorsätzlich jemanden bei der Verbreitung kinderpornographischer Schriften unterstützt haben. Der Vorsatz ist nach dem Umkehrschluß aus § 16 Abs. 1 StGB das „Wissen und Wollen sämtlicher Tatbestandsmerkmale“. Der Vorsatz muß dabei die „wesentlichen Elemente des eingetretenen Kausalverlaufs“ umfassen, zumindest „in bedingter Form“. Da Weber die Nutzer seines TOR Exit-Nodes aber allein schon aus technischen Gründen gar nicht kennen kann (TOR anonymisiert sie ja eben), kann ihm eigentlich auch kein Vorsatz nachgewiesen werden, diese (bei was auch immer) zu unterstützen.

      Immerhin dient ein Anonymisierungsnetzwerk wie TOR vor allem auch einer ganzen Reihe ehrbarer Ziele – von Free Speech-Aspekten bis hin zur Möglichkeit, sich werbefrei im Netz zu bewegen.

      Ähnliche Motivationen treiben auch Weber um: Er hat seinen TOR Exit-Node installiert, weil er damit seinen Teil zur Sicherstellung der ungehinderten Kommunikation der Bürger untereinander und damit letztlich auch das (in Deutschland sogar durch das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDG) garantierte) Recht auf Anonymität unterstützt. „Gerade für freiheitliche Gesellschaften ist es doch kennzeichnend, daß die Bürger untereinander frei und ohne staatliche Gängelung kommunizieren können“, sagte er auch den Beamten.

      Doch auch diese Argumente konnten die Vertreter des Gesetzes nur wenig nachvollziehen und vertraten offensiv die Meinung, daß derartige rechtsfreie Räume geschlossen werden müßten. Bei der anschließend durchgeführten Durchsuchung fanden die Polizisten selbstverständlich keinerlei belastendes Material, legten Benedikt Weber aber dringend nahe, sich bei ihnen mit einer Aussage zu melden.

      Nachdem sich Weber etwas beruhigt hatte, ging er an die Recherche. Vor allem die Erkenntnis, daß ein Strafverfahren absolut berufsfeindlich für einen Jurastudenten sein kann, verdeutlichte ihm schnell, daß dringend ein adäquater Rechtsanwalt von Nöten war. Ähnliche Fälle waren hingegen leider nur sehr wenige aufzutreiben, einzig das Vorgehen des Bundeskriminalamtes gegen das deutsche Anonymisierungsprojekt JAP der TU Dresden im Jahre 2003 fand sich beim Fallstudium. Immerhin: Dort konnte sich das JAP-Projekt erfolgreich gegen die Maßnahmen wehren – allerdings betrieb das JAP-Projekt alle Knotenpunkte selbst, somit war die Situation dort eine andere.

      Ein Anonymisierungsserver könnte rechtlich auch als Mediendienst im Sinne des § 3 Abs. 2 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) zu sehen sein. Damit könnte sich der Betreiber eines Anonymisierungsservers auch auf § 7 des MDStV berufen, wonach ein Diensteanbieter nicht für fremde Informationen verantwortlich ist, soweit er die Übermittlung nicht selbst veranlaßt hat. Der Betreiber eines TOR Servers kann auch unmöglich wissen, wer Informationen durch seinen Server leitet, auch veranlaßt er die Durchleitung nicht selbst.

      Glücklicherweise fand Weber mit dem Anwalt Wilhelm Achelpöhler einen Rechtsbeistand, der seine Interessen vertreten wollte. Zwar ist RA Achelpöhler kein spezieller IT-Anwalt, überzeugte aber dadurch, daß er die Funktionsweise eines Overlay-Netzwerkes sehr schnell verstand, generell den Eindruck machte, sich für das Recht der informationellen Selbstbestimmung einzusetzen und nach Erklärung der Funktionsweise von TOR direkt erkannte, daß Dinge wie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung damit für den „emanzipierten IT-Nutzer“ zu umgehen sind.

      Noch bevor Achelpöhler einen Blick in die von ihm angeforderten Ermittlungsakten werfen konnte, überschlugen sich die Ereignisse in den Medien. Wie sich herausstellte, war Weber offenbar nicht der einzige Betroffene. Auf Grund eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Konstanz [1] wurden mehr als 10 TOR-Server von anderen Betreibern beschlagnahmt, mit dabei war auch ein JAP-Server des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins, das sich in einer Pressemittelung massiv über diese Maßnahme beschwerte [2]. Später äußerte sich auch netzpolitik.org zu diesem Fall mit einem kritischen Artikel zur langsamen staatlichen Vernichtung des Rechts auf Anonymität [3].

      Die schließlich eingetroffene Ermittlungsakte lieferte ein trauriges Bild ab. Schnell wurde klar, daß die durch die Medien geisternden Fälle mit dem von Benedikt Weber zusammenhingen. Der Ermittlungsbericht einer speziell eingerichteten „IT-SOKO“ brachte Licht in den ganzen Fall. Demnach hatte der Betreiber eines Gratis-Hosting-Projektes auf seinem Webserver kinderpornographisches Material festgestellt und darauf hin die Polizei verständigt. Dort wurden dann schnell Beweismittel in Form von Log-Dateien und Bildmaterial gesichert. Schnell konnte durch die IP-Adresse aus den Log-Dateien festgestellt werden, wer die Daten dort bereitgestellt hatte. Bei einer Durchsuchung wurde bei dieser Person umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. In einer anschließenden Vernehmung war diese Person laut Ermittlungsbericht auch geständig.

      Eher beiläufig ist gegen Ende des Ermittlungsberichts folgendes zu lesen: „Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, daß auch von der IP-Adresse XYZ.XYZ.XYZ.XYZ auf die inkriminierten Daten zugegriffen wurde. [...] Der Tatverdacht gründet sich dabei zunächst jedoch nur darauf, daß es sich bei der ermittelten Person um den beim jeweiligen Provider registrierten Kunden handelt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß es sich bei dem tatsächlichen Täter um ein Familienmitglied, bzw. eine sonst im Haushalt lebende Person handelt, die Zugriff auf den jeweiligen Internetzugang hatte. [...] Im vorliegenden Fall konnte der Tatverdacht nicht weiter erhärtet werden. Wie weitergehende Ermittlungen ergaben, gehört die IP-Adresse zu einem vom Beschuldigten betrieben Server. Auf diesem Server wird offensichtlich auch ein sogenannter Onion-Router des Anonymisierungsnetzwerkes TOR betrieben. Bei dem festgestellten Zugriff könnte es sich auch um einen über dieses Netzwerk geführten Zugriff gehandelt haben. In diesem Fall wäre nicht zu ermitteln, welche Person tatsächlich auf die fraglichen Daten zugegriffen hat.“

      Ergo: Die Staatsanwaltschaft wußte also von Anfang an, daß sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine Hausdurchsuchung – und damit einen sehr schweren Eingriff in die Privatsphäre – bei einem Unschuldigen anordnet.

      Interessanterweise scheint der für den Wohnort von Benedikt Weber zuständige Staatsanwalt die vorgenannten Ermittlungsergebnisse aber völlig anders interpretiert zu haben. In seiner Akte ist zu lesen: „Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen sind ausreichende Gründe dafür vorhanden, daß sich der Beschuldigte [...] Bilddateien mit kinderpornographischen Abbildungen verschafft hat und weiterhin besitzt. [...] Die Durchsuchung der Wohnung [ist] anzuordnen. Es ist zu vermuten, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird.“ Auch der für den Vorgang zuständige Richter schien keinerlei Bedenken gehabt zu haben und unterschrieb den Durchsuchungsbeschluß ohne Einwände.

      Benedikt Weber steht inzwischen mit vielen anderen betroffenen Betreibern von TOR-Servern in Kontakt. Erstaunlicherweise wurde in keinem anderen Fall eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Lediglich die Server wurden beschlagnahmt – und selbst diese Beschlagnahmungen wurden in den Experten-Medien heftig kritisiert.

      Auch in dem Ermittlungsbericht zur Akte Webers schrieben die Ermittler bereits, daß im Falle eines Zugriffs über das TOR-Netzwerk keine Daten sicherstellbar sind. Eine Beschlagnahmung soll aber regelmäßig dem Auffinden von Beweismitteln dienen. Wenn von vorne herein klar ist, daß dieser Zweck gar nicht erreicht werden kann, ist die Rechtmäßigkeit mindestens fraglich.

      Bei Weber wurde darüber hinaus eine Hausdurchsuchung angeordnet, obwohl bereits aus der Ermittlungsakte hervor ging, daß die Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft äußerst gering ist. Man darf sich daher zumindest die Frage stellen, welcher Zweck hier tatsächlich verfolgt wurde.

      Weber traf sich mit seinem Anwalt, um eine Stellungnahme/Gegenvorstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft aufzusetzen, die im Wesentlichen auf eine Einstellung des Strafverfahrens gerichtet war.

      Unter Berufung auf den Ermittlungsbericht heißt es darin, daß der Betrieb eines TOR-Servers eine durch den MDStV und das TDDG rechtlich völlig gedeckte Sache ist. Vor allem aber regte Anwalt Achelpöhler an, daß in der Einstellung des Strafverfahrens festgestellt wird, daß Weber unschuldig ist und kein Tatverdacht mehr besteht.

      Zwar erfolgte nach einigen Monaten tatsächlich die Einstellung des Strafverfahrens, allerdings wurde nicht spezifisch festgestellt, daß Weber unschuldig ist und kein Tatverdacht mehr besteht. Falls nun eine Eintragung „zur Gefahrenabwehr“ z.B. im Verfahrenszentralregister erfolgen würde, hätte Weber also keinen Anspruch auf Löschung und damit möglicherweise erhebliche Nachteile im Beruf.

      Die Staatsanwaltschaft beruft sich hingegen darauf, daß eine Feststellung der Unschuldigkeit Webers nur dann möglich sei, wenn die Person ermittelt worden wäre, die tatsächlich auf die Daten zugegriffen habe, und daß nur zu Gunsten Webers davon ausgegangen worden sei, daß tatsächlich jemand über das TOR-Netzwerk auf die inkriminierten Daten zugegriffen habe.

      Fazit: Mit dieser Argumentation dürften zahlreiche Geschäftsführer von Internet- und Telekommunikationsunternehmen eine sehr lange Liste an eingestellten Verfahren erwarten – und zwar ohne daß die explizite Unschuldigkeit festgestellt wurde.

      Weber fragt sich außerdem, warum es für ihn nun zum Nachteil werden soll, daß er eben keine Daten zur Auslieferung eines vermeintlichen Täters weitergeben kann, wo in Deutschland doch der Datenvermeidungsgrundsatz gilt, sprich: nur die Daten aufgezeichnet werden dürfen, die für den Betrieb eines Mediendienstes auch wirklich erforderlich sind. Bei einem kostenlosen Anonymisierungsdienst sind das konsequenterweise: Gar keine.

      Zwar ist die Sache mittlerweile weitestgehend abgeschlossen, trotzdem macht sich Jurastudent Weber große Sorgen um den Zustand des Rechtsschutzes und damit der Liberalität in Deutschland.

      Mitte 2007 macht Weber einen Einstellungstest bei der Lufthansa mit – sein eigentlicher Traumberuf ist die Fliegerei. „Die Chancen, den Einstellungstest als Pilot mit Erfolg zu durchlaufen, sind sehr gering, aber sollte es dennoch klappen, wäre es umso ärgerlicher, in der Sicherheitsüberprüfung durchzufallen, weil doch noch in irgendeiner Datenbank etwas über dieses Verfahren gespeichert ist“, sagt er. Noch in diesem Frühjahr möchte Weber deshalb Anfragen an LKA, BKA, Verfassungsschutz und die Generalbundesanwaltschaft (die das Verfahrenszentralregister führt), schicken, um sicherzustellen, daß keine ihm nachteiligen Daten gespeichert wurden. Zur Generierung passender Formulare will er das Internet verwenden [4].

      [1] theregister.co.uk/2006/09/11/anon_servers_seized/
      [2] datenschutz.de/news/detail/?nid=1933
      [3] netzpolitik.org/2006/anonymer-…gang-wird-kriminalisiert/
      [4] argh-it.de/cgi-bin/auskunft


      Quelle: Die Datenschleuder #91/2007
      Gibt es auch beim CCC zum Download: ds.ccc.de/?language=de
      Suidakra
      SuidAkrA: Crógacht - 20.02.2009
    • Sorry, mit dem Typ hab ich kein Mitleid. Wie ich mir dachte lief das Ganze ja zu "Forschungszwecken" einige Zeit lang. Jemand hat sich über SEINEN Server Kinderpornos gezogen und nun ist er dran, weil es scheinbar keine Log-Daten gibt. Und völlig zurecht! Was soll auch der ganze Scheiss mit der Anonymisierung? Solche Dienste nutzen zu 99% eh nur Leute, die auch was zu verstecken haben. So Kinderporno-Kandidaten.

      Aber schon klar: ich stell mal nett nen Server ins Inet, auf dem sich Bin Laden und ein paar Belgier über Kinderpornos unterhalten, vielleicht noch das nächste Attentat planen, log deren IP-Adressen nicht mit, will dann aber auch nicht für die Konsequenzen gerade stehen.
    • Spacekid schrieb:

      Gut, die Sache mit dem Hubschrappschrapp halte ich jetzt mal etwas weit hergeholt. Hat ja nich jeder nen Hubbi inner Garage stehen um damit rumzufliegen was die Wlan Netze so herzugeben haben.

      Allem in Allen ist es schon wirklich eine Ziemliche Schweinerei was man mit uns Bürgern neuerdings so veranstaltet. Der "Gläserne Bürger" nimmt langsam gestallt an. Ist jetzt die Frage was die Klage vorm Bundesverfassungsgericht erreicht. Eingetragen hab ich mich da mal. Müssen wir sehen was daraus wird.

      :)
      Man braucht dazu auch keinen Hubschrauber... nur einen Fahrer der einem umherkutschiert während man auf dem Beifahrersitz den Laptop beobachtet... ;)
      Wird schon ziemlich häufig praktiziert!
    • NewNoBee schrieb:

      Spacekid schrieb:

      Gut, die Sache mit dem Hubschrappschrapp halte ich jetzt mal etwas weit hergeholt. Hat ja nich jeder nen Hubbi inner Garage stehen um damit rumzufliegen was die Wlan Netze so herzugeben haben.

      Allem in Allen ist es schon wirklich eine Ziemliche Schweinerei was man mit uns Bürgern neuerdings so veranstaltet. Der "Gläserne Bürger" nimmt langsam gestallt an. Ist jetzt die Frage was die Klage vorm Bundesverfassungsgericht erreicht. Eingetragen hab ich mich da mal. Müssen wir sehen was daraus wird.

      :)
      Man braucht dazu auch keinen Hubschrauber... nur einen Fahrer der einem umherkutschiert während man auf dem Beifahrersitz den Laptop beobachtet... ;)
      Wird schon ziemlich häufig praktiziert!


      Naja, und? Wenn man sein WLAN etwas kennt, und weiß wie man damit umzugehen, beziehungsweise weiß wie man sich schützt...Seh ich da kein Problem. ;)
    • Das glaube ich dir schon Spatz (selbst wenn auch du zugeben könntest, das eine 100prozentige Sicherheit niemals gewährleistet sein kann). Aber was ist mit den hunderttausenden, wenn nicht sogar bald schon Millionen anderer, nicht so versierten Computer-Freaks, also den Otto-Normal-PC-Usern die ziemlich unbedarft im Internet unterwegs sind und potentielle Opfer für derartige Missetaten sind?
      Es geht bei dieser Verfassungsklage doch letztlich darum das wir wenigstens einmal über den eigenen Tellerrand hinausschauen und uns auch mal für diejenigen einsetzen, die sich in der Materie nicht so gut auskennen. Es ist und bleibt eine riesige Sauerei seitens der Regierung einer ganzen Nation, also ihrer gesamten Wählerschaft das Vertrauen abzuerkennen und sie ohne Ausnahme unter Generalverdacht potentielle Schläfer und Terroristen zu sein stellt.

      Ich bin keiner und ich wehre mich dagegen wie einer behandelt zu werden!
    • erale schrieb:

      Aber schon klar: ich stell mal nett nen Server ins Inet, auf dem sich Bin Laden und ein paar Belgier über Kinderpornos unterhalten, vielleicht noch das nächste Attentat planen, log deren IP-Adressen nicht mit, will dann aber auch nicht für die Konsequenzen gerade stehen.


      Ja ist klar, du wirst es vielleicht nicht verstehen, aber es gibt durchaus eine ganze Menge Leute die Wert auf Privatssphäre legen. Dazu kommen (wieder mal) jede Menge Otto-Normal Nutzer die in der letzten PC-Zeitung ihrer Wahl davon gelesen haben was doch alles überall mitgeloggt wird, was man daraus alles ableiten kann und wie einfach man doch auch anonym im Netz unterwegs sein kann... Und der Sinn eines Anonymisierungs-Dienstes welcher Art auch immer ist eben genau der das nix mitgeloggt wird. Und bei dem Tor-Konzept hätte das im übrigen auch nichtmal was genutzt. Dazu kommt das in Deutschland (bisher) in der Tat ein Datenvermeidungsgrundsatz gilt. Sprich es werden nur Daten erhoben, die zum Betrieb des Dienstes bzw. zur Erstellung einer Abrechnung zwingend benötigt werden.

      Du glaubst wahrscheinlich auch, das Filesharing-Programme oder Bittorrents auch nur zum Verteilen illegaler Raubkopien benutz werden oder?
      Ja, am besten wir verbieten alles was potentiell für Straftaten missbraucht werden kann und freuen uns am neu gewonnenen Sicherheitsgefühl.

      Und ob du mit dem oben genannten Typen nun mittleid hast oder nicht ist ja auchnicht der springende Punkt. Ließ dir vielmehr nochmal den Abschnitt durch aus welchen Gründen die Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Die Ermittlungsbehörden waren sich durchaus im klaren darüber das man mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bei einem Unschuldigen an die Tür klopft.
      Und nun denk dir so ein Szenario mal in einer verdeckten Ermittlung - wo ich als Beschuldigter am Ende überjaupt nichts davon mitbekomme. So ganz nach dem Motto "schauen wir doch mal - wenn nix ist muss es ja keiner wissen". Nun im Gesetzentwurf steht natürlich das man deb Beschuldigten darüber in Kenntniss setzten müsse, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Aber glaub mir für sowas haben die Nachrichtendienste dieser Welt nur ein müdes lächeln übrig.

      Und nochmal Wlan und Hubschrauber.
      Das war in der Tat mal ein Experiment (glaub galileo oder so) Die über eine Deutsche Großstadt geflogen sind (München glaub ich wars). Und dort schon jede Menge ungesicherte WLans vorgefunden haben.
      Wenn man dann noch davon ausgeht, daß die sich an gesetzliche Bestimmungen Gehalten haben und in mindestens 1000 Fuß höhe geflogen sind, kann man sich vorstellen wieviele du dann erst am Boden finden wirst, weil einfach die Sendeleistung nicht bis in die Höhe reicht.
      Und nimm dir mal den Otto-Norma-PC User. Bei dem is in der regel alles schon vorinstalliert. Oder er vertraut auf die Werbung - "reinstecken und lossurfen". Das die Grundeinstellung meist ohne verschlüsselung daherkommt wird natürlich nicht erwähnt. Und das man WEP auch lieber sein lassen sollte (Ich glaub der Rekord liegt bei etwas unter einer Minute!) sprengt dann ganz und gar das Auffassungsvermögen.
      Suidakra
      SuidAkrA: Crógacht - 20.02.2009
    • NewNoBee schrieb:

      Das glaube ich dir schon Spatz (selbst wenn auch du zugeben könntest, das eine 100prozentige Sicherheit niemals gewährleistet sein kann).


      Da brauche ich nichts zugeben, das kann sich jeder selbst an 10 Fingern errechnen das ein Normales Netzwerk nicht 100% sicher ist.

      Außerdem sollte man nicht alle über einen Kamm scheren das jetzte alle auf die Netzwerke losgehen und sooo böse sind.
      Ihr bauscht das auch alles nen bischen viel auf oder findet ihr nicht? Ihr sprecht darüber als wenn morgen die Welt untergehn würde.

      Klar ist das ganze eine riesen Schweinerei seitens der Regierung. Nur mehr als das ganze vors Verfassungsgericht zu zerren ist wohl net drin.


      Ich bin gespannt wie sich das entwickelt. Unsere noch so tollen Politiker sollen ruhig mal eins auf die Nase kriegen. Das können die mal prima brauchen.


      So, genug darüber. Ich geh weiter packen. :D
    • Weeds schrieb:

      Ja ist klar, du wirst es vielleicht nicht verstehen, aber es gibt durchaus eine ganze Menge Leute die Wert auf Privatssphäre legen. Dazu kommen (wieder mal) jede Menge Otto-Normal Nutzer die in der letzten PC-Zeitung ihrer Wahl davon gelesen haben was doch alles überall mitgeloggt wird, was man daraus alles ableiten kann und wie einfach man doch auch anonym im Netz unterwegs sein kann... Und der Sinn eines Anonymisierungs-Dienstes welcher Art auch immer ist eben genau der das nix mitgeloggt wird. Und bei dem Tor-Konzept hätte das im übrigen auch nichtmal was genutzt. Dazu kommt das in Deutschland (bisher) in der Tat ein Datenvermeidungsgrundsatz gilt. Sprich es werden nur Daten erhoben, die zum Betrieb des Dienstes bzw. zur Erstellung einer Abrechnung zwingend benötigt werden.

      Du glaubst wahrscheinlich auch, das Filesharing-Programme oder Bittorrents auch nur zum Verteilen illegaler Raubkopien benutz werden oder?
      Ja, am besten wir verbieten alles was potentiell für Straftaten missbraucht werden kann und freuen uns am neu gewonnenen Sicherheitsgefühl.

      Und ob du mit dem oben genannten Typen nun mittleid hast oder nicht ist ja auchnicht der springende Punkt. Ließ dir vielmehr nochmal den Abschnitt durch aus welchen Gründen die Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Die Ermittlungsbehörden waren sich durchaus im klaren darüber das man mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bei einem Unschuldigen an die Tür klopft.
      Und nun denk dir so ein Szenario mal in einer verdeckten Ermittlung - wo ich als Beschuldigter am Ende überjaupt nichts davon mitbekomme. So ganz nach dem Motto "schauen wir doch mal - wenn nix ist muss es ja keiner wissen". Nun im Gesetzentwurf steht natürlich das man deb Beschuldigten darüber in Kenntniss setzten müsse, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Aber glaub mir für sowas haben die Nachrichtendienste dieser Welt nur ein müdes lächeln übrig.

      Und nochmal Wlan und Hubschrauber.
      Das war in der Tat mal ein Experiment (glaub galileo oder so) Die über eine Deutsche Großstadt geflogen sind (München glaub ich wars). Und dort schon jede Menge ungesicherte WLans vorgefunden haben.
      Wenn man dann noch davon ausgeht, daß die sich an gesetzliche Bestimmungen Gehalten haben und in mindestens 1000 Fuß höhe geflogen sind, kann man sich vorstellen wieviele du dann erst am Boden finden wirst, weil einfach die Sendeleistung nicht bis in die Höhe reicht.
      Und nimm dir mal den Otto-Norma-PC User. Bei dem is in der regel alles schon vorinstalliert. Oder er vertraut auf die Werbung - "reinstecken und lossurfen". Das die Grundeinstellung meist ohne verschlüsselung daherkommt wird natürlich nicht erwähnt. Und das man WEP auch lieber sein lassen sollte (Ich glaub der Rekord liegt bei etwas unter einer Minute!) sprengt dann ganz und gar das Auffassungsvermögen.

      Ich verstehe durchaus, dass jeder Mensch Wert auf seine Privatsphäre legt. Nur erklär mir mal bitte - ohne einen Bild-Zeitungs-Artikel zu zitieren - wo wir jetzt mit dem neuen Gesetzt im Vergleich zum alten in unserer Privatsphäre eingeschränkt werden?

      Dass in den verschiedenen Torrent-Programmen natürlich nicht nur illegales Zeug verteilt wird, ist klar. Aber wer denkt, dass die illegalen Dateien nicht den Großteil ausmachen, der leidet an Realitätsverlust. Ich wette, dass mindestens 90% der transferierten Daten alles andere als legal sind. Legale Daten werden hauptsächlich per E-Mail oder über Messanger ausgetauscht.

      Und du denkst jetzt, weil die Beamten sich eh schon recht sicher waren, dass er nicht der Sündenbock ist, sollen die einfach das ganze ad acta legen? Wäre ja ganz toll...

      Bisher kam kein wirkliches Argument, wo wir jetzt mit diesem Gesetzt schlechter da stehen, als zuvor. Es werden ein paar Daten mehr gespeichert und auch über einen längeren Zeitraum, aber der INHALT wird eben nicht gespeichert. Auch kommt keiner einfach so an die Daten ran, denn da hat sich im Vergleich zum alten Gesetzt nichts verändert. Ok doch, es ist sogar etwas schwerer geworden an die Daten zu kommen. Und Journalisten genießen jetzt sogar noch einen besseren Schutz, als zuvor. Es findet hier nicht der große Lauschangriff statt, wie uns einige verdrehte Politiker und Webseiten weiss machen wollen.

      Oder gehts hier einfach nur ums Prinzip, dass man rummault, sobald es ein neues Gesetz in diesem Bereich gibt?
    • erale schrieb:


      Bisher kam kein wirkliches Argument, wo wir jetzt mit diesem Gesetzt schlechter da stehen, als zuvor. Es werden ein paar Daten mehr gespeichert und auch über einen längeren Zeitraum, aber der INHALT wird eben nicht gespeichert. Auch kommt keiner einfach so an die Daten ran, denn da hat sich im Vergleich zum alten Gesetzt nichts verändert. Ok doch, es ist sogar etwas schwerer geworden an die Daten zu kommen. Und Journalisten genießen jetzt sogar noch einen besseren Schutz, als zuvor. Es findet hier nicht der große Lauschangriff statt, wie uns einige verdrehte Politiker und Webseiten weiss machen wollen.


      Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 (Volkszählungsurteil) hast du ein Grundrecht auf "Informationelle Selbstbestimmung", d.h. du und nur du allein bestimmst wann, wo und wie lange persönliche Daten von dir gespeichert werden.
      Schon aus diesem Grund allein dürfte so ein Gesetzt nicht zustande kommen, denn auf einmal bestimmt das ja der Staat. Für eine Aufnahme dieses Grundrechtes direkt ins Grundgesetz kam komischerweise bisher noch keine Mehrheit im Bundestag zusammen...
      Es ist richtig, das bis jetzt Verbindungsdaten gespeichert werden und das die auch ne Zeitlang aufbewahrt werden. Das hat aber einzig und allein den Grund das diese für die Erstellung der Abrechnung benötigt werden. Darüber hinaus werden sie noch eine weile gespeichert - mindestens bis die Frist zum Einspruch auf die Rechnung verstrichen ist. Wäre für die Telekom ja blöd, wenn du nen Einzelverbindungsnachweis anforderst um deine Rechnung zu überprüfen un die diesen nicht geführt haben.
      Für Flatrate-Tarife musste bisher aber gesetzlich überhaupt nichts an Verbindungsdaten gespeichert werden.
      Aber der große Unterschied zum Gesetz ist das DU der Speicherung zugestimmt hast (AGB, Vertrag,...)

      Die Voratsdatenspeicherung soll ja helfen Verbrechen aufzuklären und uns vor dem internationalen Terrorismus schützen.
      Bezüglich der Verbrechen: Naja du erwischts vielleicht Filesharer oder irgendwelche anderen "kleinen Fische".
      Organisierte kriminelle Vereinigung oder unseren lieben Terroristen wirst du da wohl nix nachweisen können. Es gibt noch genügend Möglichkeiten für diejenigen die das entsprechende Know-How haben (bzw. es sich aneignen können) um die direkte Nachverfolgung der Aufgebauten Verbindungen zu umgehen. Dazu brauchst du nicht mal das WLan des Nachbarn, da reicht schon Verschlüsselung der Datenpakete und z.B. Software wie eben TOR.
      Mal ganz davon abgesehen das du mit Mailprovidern aus anderen Ländern, die eben nix speichern müssen auch nicht schlechter fährst. (Genau wie mit der Prepaid Handy-Sim aus Polen)
      Ein klein wenig Aufwand steckt dahinter aber möglich ist es allemal.
      Ich weiß nicht wie du das siehst, aber wenn von mir irgendwo Daten gespeichert werden, nur für den Fall das ich in irgendwelche kriminellen Handlungen verwickelt werden sollte - dann sehe ich hier durchaus einen Generalverdacht und Misstrauen des Staates gegenüber mir persönlich, Ob das mit einer freiheitlichen Demokratie vereinbar ist kann ja jeder für sich selber entscheiden.

      Und komisch das Journalistenverbände gegen das Gesetz Sturm laufen obwohl sie ja angeblich viel besser geschützt werden. Das stimmt zwar in der Tat - man muss als Journalist nicht mehr mit einem Strafverfahren rechnen, wenn man von irgendwoher sensible Daten zugespielt bekommt und diese verwendet. Aber derjenige der einem diese Daten übermittelt schon - und dank 6 monatiger Datenspeicherung kann man den Informanten ja jetzt ganz bequem eingrenzen.


      Die ganze Aufregung hat nix mit rummaulen oder Populismus zu tun, es geht hier darum, das du in deinen, die vom Staat garantierten, Grundrechten eingeschränkt wirst. Wenn du jetzt meinst, das ist in diesem Fall ja nicht so schlimm, dann warte mal ab wie die ganze Sache noch weitergeht...
      Wenn du dir dann irgendwann mal sagst, das geht mir jetzt aber doch zu weit, ist es vielleicht schon zu spät...
      Suidakra
      SuidAkrA: Crógacht - 20.02.2009
    • Also ich versteh die Aufregung grad nicht. Seit vielen Jahren ist bekannt, das wir Bürger abgehört werde. Der amerikanische Nachrichtendienst (NSA-glaub ich) ist daür zuständig. Die runden Abdeckungen der Spiegel sollen nus Sichtschutz sein, damit man die Aurichtung nicht erkennt. Da geht (oder ging) es früher viel um Wirtschaftsspionage.

      Das Problem ist international und jetzt will Deutschland zumindest national das legalisieren, was in der Praxis gemacht wird. Wer glaubt denn noch an den Rechtsstaat. Es gibt unzählige Beispiele für Verfehlungen, welche nicht geahndet werden. Aber der kleine bürger soll immer der dumme bleiben. So ein Damoklesschwert ist eine feine Sache - sorgt für Unruhe bei den Leuten und macht sie klein.

      Ich hab beruflich mit Staatsanwaltschaft und Gericht zu tun, gelegentlich auch mit der Polizei. Wenn man da durch Zufall in die Klauen des falschen kommt, dann kann man schnell pech haben. Das sind zwar nur Einzelfälle, aber das hilft dem Einzelnen gar nicht. Für mich war das ebay-Urteil neulich so eins. Zum Glück sind Richter unabhänging, die Sta. aber nicht in dem Maß (Behörde)!

      Übrigens kann man viele Daten sammeln, kein Problem. Nur wer wertet diese aus. Die Stasi hatte viele Hinweise, aber selbst die haben bei der Auswertung zum Glück versagt! Die Jungs in diesen Abteilungen sind keine Überflieger wie in den Fernsehserien, das sind Beamte (schlecht bezahlt zum Teil).

      Gruß Uwe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fireblader ()

    • fireblader schrieb:


      Übrigens kann man viele Daten sammeln, kein Problem. Nur wer wertet diese aus. Die Stasi hatte viele Hinweise, aber selbst die haben bei der Auswertung zum Glück versagt! Die Jungs in diesen Abteilungen sind keine Überflieger wie in den Fernsehserien, das sind Beamte (schlecht bezahlt zum Teil).

      Gruß Uwe

      Gerade deshalb wäre es sinnvoller weniger Geld ins Sammeln der Daten zu investieren, und stattdessen die Polizei mit mehr Personal und besserer Ausstattung zu beglücken.
      /me@last.fm Loading next awesome post: ██████████] 99,99%
    • offene WLAN...

      Um nochmal ganz kurz auf das Thema WLAN zurück zu kommen.

      Ich wohne hier in einem 6 Familien Haus und habe deren 3 daneben. Ich hatte also mindestens 3 offene WLAN's!
      Bin bei allen drin gewesen, bei einem war sogar das Router Passwort noch Standard!!!

      Dem habe ich aber freundlicherweise einen Screenshot seiner Routerkonfiguration gemailt. Das WLAN war am nächsten Tag dicht! :D
      Beim anderen war ein Drucker drin, also rasch ein Blatt ausgedruckt... usw.

      Aber unterdessen sind immerhin alle WLANs verschlüsselt. Aber die wenigstens verstecken auch ihre SSID. Naja, soll nicht mein Problem sein. Mein WLAN ist dicht und läuft eh nur dann, wenn es benötigt wird. Schade finde ich nur, dass das ein- und ausschalten immer über die SOftware gemacht werden muss. So ein Schalter am Gerät wäre was extrem praktisches.

      Aber generell bin ich natürlich schon oft froh gewesen, wenn ich rasch über ein offens WLAN meine Mails checken oder im Internet surfen konnte. Das will ich nicht abstreiten. :huh:

      Bitten by the Snake :P -> Cobra Owner's Club